Informationen & Tarife

Ich arbeite als Wahllogopädin auf Refundierungsbasis. Dies bedeutet, dass Sie eine fachärztliche Verordnung benötigen (Kinderarzt, Neurologe, HNO Arzt, Zahnarzt,…), welche Sie vor der ersten Therapieeinheit von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen. Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit Bankomat nach jeder Therapieeinheit. Nach abgeschlossenem Therapieblock erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie mit dem bewilligen Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Im Anschluss werden Ihnen je nach Krankenkasse 50%-80% (vom Kassentarif) und bei Zusatzversicherungen bis zu 100% der Therapiekosten rückerstattet.

  • Wahllogopädin auf Refundierungsbasis

  • Bezahlung in bar oder Bankomat

  • Krankenkasse 50 – 80% Refundierung – Zusatzversicherung bis 100%

Marlen Rauchbüchl - BSc Wahllogopädin Langenzersdorf

45 Minuten

85,00
  • T2

60 Minuten

105,00
  • T3

Befundbericht € 85,00

FAQ Logopädie


Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, würde ich Sie um eine rechtzeitige telefonische Absage bitten (0677/621 640 21). Wenn ein Termin nicht bis spätestens 48 Stunden (Werktage) vor der Therapieeinheit abgesagt wird, muss das gesamte Honorar in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden jedoch nicht von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet. Kurzfristige, krankheitsbedingte Absagen sind mit einer ärztlichen Bestätigung innerhalb von 48 Stunden nachzuweisen.

Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, welcher Ihnen im Bedarfsfall eine Verordnung für die Therapie ausstellt.

Bitte nehmen Sie die bewilligte Verordnung und alle vorhandenen, relevanten Befunde (HNO, Hörtest, Neurologie, Kinderarzt, Psychologe, Ergotherapie,…) zur ersten Einheit mit.

Dies bedeutet, dass Sie eine fachärztliche Verordnung benötigen (Kinderarzt, Neurologe, HNO Arzt, Zahnarzt,…), welche Sie vor der ersten Therapieeinheit von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.

Die Bezahlung erfolgt immer bar nach jeder Therapieeinheit. Nach abgeschlossenem Therapieblock erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie mit dem bewilligen Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Im Anschluss werden Ihnen je nach Krankenkasse 50%-80% und bei Zusatzversicherungen bis zu 100% der Therapiekosten rückerstattet.

Die Bezahlung erfolgt immer in bar, per Überweisung oder mit Bankomat nach jeder Therapieeinheit. Nach abgeschlossenem Therapieblock erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie mit dem bewilligen Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Im Anschluss werden Ihnen je nach Krankenkasse 50%-80% und bei Zusatzversicherungen bis zu 100% der Therapiekosten rückerstattet.

Je nach Störungsbild können 30, 45 oder 60 Minuten von Ihrem Arzt verordnet werden. Die Dauer der gesamten Therapie ist sehr unterschiedlich. Sie kann sich über wenige Sitzungen, bei komplexeren Störungsbildern aber auch über mehrere Jahre erstrecken.

Bei der ersten Therapieeinheit ist ein Elternteil bei der Therapie dabei. In der Regel kommen die Kinder bei den darauffolgenden Einheiten alleine in den Therapieraum und die Eltern nehmen im Wartezimmer Platz. Nach erfolgter Therapie, jedoch noch in der Therapiezeit, werden die Eltern in den Therapieraum geholt und die gemachen Übungen bzw. die Übungen für zuhause werden besprochen.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, würde ich Sie um eine rechtzeitige telefonische Absage bitten (0677/621 640 21). Wenn ein Termin nicht bis spätestens 48 Stunden (Werktage) vor der Therapieeinheit abgesagt wird,  muss das gesamte Honorar in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden jedoch nicht von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet. Kurzfristige, krankheitsbedingte Absagen sind mit einer ärztlichen Bestätigung innerhalb von 48 Stunden nachzuweisen.

FAQ Logopädie


Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, würde ich Sie um eine rechtzeitige telefonische Absage bitten (0677/621 640 21). Wenn ein Termin nicht bis spätestens 48 Stunden (Werktage) vor der Therapieeinheit abgesagt wird, muss das gesamte Honorar in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden jedoch nicht von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet. Kurzfristige, krankheitsbedingte Absagen sind mit einer ärztlichen Bestätigung innerhalb von 48 Stunden nachzuweisen.

Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, welcher Ihnen im Bedarfsfall eine Verordnung für die Therapie ausstellt.

Bitte nehmen Sie die bewilligte Verordnung und alle vorhandenen, relevanten Befunde (HNO, Hörtest, Neurologie, Kinderarzt, Psychologe, Ergotherapie,…) zur ersten Einheit mit.

Dies bedeutet, dass Sie eine fachärztliche Verordnung benötigen (Kinderarzt, Neurologe, HNO Arzt, Zahnarzt,…), welche Sie vor der ersten Therapieeinheit von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.

Die Bezahlung erfolgt immer bar nach jeder Therapieeinheit. Nach abgeschlossenem Therapieblock erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie mit dem bewilligen Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Im Anschluss werden Ihnen je nach Krankenkasse 50%-80% und bei Zusatzversicherungen bis zu 100% der Therapiekosten rückerstattet.

Die Bezahlung erfolgt immer in bar oder mit Bankomat nach jeder Therapieeinheit. Nach abgeschlossenem Therapieblock erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie mit dem bewilligen Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Im Anschluss werden Ihnen je nach Krankenkasse 50%-80% und bei Zusatzversicherungen bis zu 100% der Therapiekosten rückerstattet.

Je nach Störungsbild können 30, 45 oder 60 Minuten von Ihrem Arzt verordnet werden. Die Dauer der gesamten Therapie ist sehr unterschiedlich. Sie kann sich über wenige Sitzungen, bei komplexeren Störungsbildern aber auch über mehrere Jahre erstrecken.

Bei der ersten Therapieeinheit ist ein Elternteil bei der Therapie dabei. In der Regel kommen die Kinder bei den darauffolgenden Einheiten alleine in den Therapieraum und die Eltern nehmen im Wartezimmer Platz. Nach erfolgter Therapie, jedoch noch in der Therapiezeit, werden die Eltern in den Therapieraum geholt und die gemachen Übungen bzw. die Übungen für zuhause werden besprochen.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, würde ich Sie um eine rechtzeitige telefonische Absage bitten (0677/621 640 21). Wenn ein Termin nicht bis spätestens 48 Stunden (Werktage) vor der Therapieeinheit abgesagt wird,  muss das gesamte Honorar in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden jedoch nicht von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet. Kurzfristige, krankheitsbedingte Absagen sind mit einer ärztlichen Bestätigung innerhalb von 48 Stunden nachzuweisen.

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Gerne möchte ich Sie unterstützen und mit Ihnen gemeinsam individuelle und auf Sie abgestimmte Ziele definieren und erarbeiten. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass Sie sich wohlfühlen, und dass wir zusammen gewünschte Erfolge erreichen.